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Datum

Ort

Altes Landratsamt, Moers

Mit einem Testament kann man die gesetzliche Erbfolge vermeiden. Aber der Staat besteuert Nachlässe mit Erbschaftsteuer von bis 50 %. Die gute Nachricht für alle, bei denen der Erbfall noch nicht eingetreten ist: Erbschaftsteuern lassen sich in vielen Fällen vermeiden, wenn rechtzeitig die richtigen Maßnahmen getroffen werden.

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